Finanz News 30.01.2025
So werden ETF zur Steuerfalle
Wenn ETF zusammengelegt werden, kommt es steuerlich betrachtet zum Zwangsverkauf – wie gerade bei zwei ETF von Amundi. Das müssen Anleger beachten.
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ETF-Anleger aufgepasst: Wenn ein ETF wie der Amundi MSCI World V (ISIN LU1781541179) mit einem anderen verschmolzen wird, drohen steuerliche Konsequenzen. Ab dem 14. Februar ist der Handel mit diesem ETF gesperrt, und am 21. Februar erfolgt ein sogenannter Zwangsverkauf. Der Grund? Die Zusammenführung mit einem identischen Amundi-ETF (ISIN IE000BI8OT95) mit Sitz in Irland. Anleger sollten jetzt ihr Verrechnungskonto im Blick behalten, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Warum werden ETFs verschmolzen?
Die Doppelung der ETFs liegt in der Übernahme des Konkurrenten Lyxor durch Amundi vor vier Jahren. Anbieter verschmelzen ähnliche Produkte, um ihr Portfolio zu optimieren. Solche Umstrukturierungen sind üblich: Jeden Monat werden etwa 70 Fonds und ETFs aufgelöst oder zusammengelegt, so die Stiftung Warentest. Gründe reichen von zu geringen Anlagevolumen bis zu schwacher Performance.
Steuerliche Folgen der Verschmelzung
Die steuerliche Herausforderung ergibt sich aus dem Standortwechsel: Der alte ETF wurde in Luxemburg aufgelegt, der neue in Irland. Irland bietet für physisch replizierende Aktien-ETFs Steuervorteile, insbesondere bei US-Dividenden, die um 15 % geringer besteuert werden als in Luxemburg. Langfristig bedeutet dies für Anleger höhere Renditen. Doch zunächst wird die Verschmelzung steuerlich als Verkauf und Neukauf behandelt.
Was das für Anleger bedeutet
Beim Übergang fällt Abgeltungsteuer an – plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Besonders betroffen sind Langfristanleger, die den ETF seit seiner Auflage 2018 halten. Wer den Freistellungsauftrag von 1.000 Euro (Alleinstehende) oder 2.000 Euro (Verheiratete) überschreitet, muss Gewinne versteuern. Die Wertentwicklung des alten ETF liegt bei über 136 % – ein schöner Erfolg, der aber nun unerwartet besteuert wird.
Wie erkennen Sie die Verschmelzung?
Die Änderung der ISIN von LU (Luxemburg) auf IE (Irland) zeigt, dass eine Verschmelzung stattgefunden hat. Anleger müssen sicherstellen, dass ihr Verrechnungskonto gedeckt ist. Andernfalls drohen Überziehungszinsen, wenn der Steuerabzug nicht erfolgen kann. Alternativ müssen Anteile des neuen ETF verkauft oder Geld von einem anderen Konto überwiesen werden.
Langfristiger Vorteil, kurzfristiger Nachteil
Langfristig profitieren Anleger von den irischen Steuervorteilen. Die bereits gezahlte Steuer wird später nicht erneut fällig. Allerdings verlieren Anleger durch die Verschmelzung den Steuerstundungseffekt. Ohne diese Zusammenlegung müssten sie Steuern erst beim Verkauf zahlen. Jetzt geht dieser Vorteil verloren, und die reinvestierbaren Mittel sinken – ein Nachteil für den Zinseszinseffekt.
Diese steuerlichen Aspekte zeigen, dass ETF-Zusammenlegungen nicht nur organisatorische Änderungen bedeuten, sondern auch erhebliche Auswirkungen auf Ihre Anlagestrategie haben können. Planen Sie klug, um das Beste aus Ihrer Investition herauszuholen!